Hallo zusammen,
wir haben ja immer wieder Diskussionen über einige Themen wo sich immer wieder darauf bezogen wird das dies Vorschrift sei.
Da mir nie jemand mit Gewissheit sagen konnte das dies so richtig ist, bin ich in meinem Urlaub zur Uni Wuppertal gefahren und habe mir in der dortigen DIN Auslage mir unsere DIN EN 1069 über Wasserrutschen angesehen. Ein 58 Seitiges Dokument plus über 40 Seiten Hinweise.
Es war sehr aufschlussreich und einige Erkenntnisse möchte ich mit euch teilen.
Es gibt im Abschnitt 3.3 die Divination einer Wasserrutsche, die besagt, dass sie mittels Schwerkraft und mit Wasser als reibungsminderer mit oder Ohne Hilfsmittel benutzt wird. Als Ausnahme wird direkt erwähnt das auch ein schieben, z.B. mit Wasserdruck erlaubt ist.
Dann gibt es 10 ober Typen von Rutschen, die zum Teil unterteilt sind. Typ 1 und 2 behandeln Kinderrutschen, Typ 4.5 unsere Turborutschen, die demnach ein Durchschnittsgefälle von 20% haben müssen und schneller als 14 m/s sind.
Am interessantesten war Typ 10. Merkmale, eine runde Schüssel, in der spiralförmig gerutscht wird und man am ende in eine Röhre gelangt oder man in ein Becken fällt. Dieses Becken wir später so definiert das dieses ein Meter mehr Radius haben muss als die Öffnung des Trichters. Von extra Aufsicht wird nicht gesprochen.
Abschnitt 5 behandelt das Material, es werden später genaue Bezeichnungen der Materialien genannt und es wird von nicht rostende Stählern abgeraten. Wegen Spannungsrisskorrosion, dies kann jedoch mit regelmäßiger Kontrolle und mehr Pflege ausgeglichen werden.
Generell sind allerdings alle erlaubt, sie müssen nur hohe Luftfeuchtigkeiten abkönnen, in einer korrosiven Umgebung stand halten und nicht für Bakterienbildung förderlich sein.
7.1 Empfiehlt das der Rutscher dauerhaft in Kontakt bleibt mit der Rutsche, jedoch werden im hinten Teil der DIN Situationen bedacht wo der Rutsche absichtlich von der Rutsche abhebt. Es wird also nicht ausgeschlossen.
In 7.3.2 wird die Oberfläche behandelt. Generell gilt das alle Flächen an den der Rutscher dran kommt glatt und durchgängig sein sollen, ohne Unebenheiten.
Bei Verbindungen müssen die Höhenunterschiede in Rutschrichtung stehen und in Rutschrichtungen stehend sind Öffnungen unter 8mm gestattet. Für Abflüsse oder Zuflüsse, Effecte ect..
Nichts darf Unbehagen bei dem Rutscher verursachen.
Kurz danach wird darauf eingegangen wie die Treppen auszuführen sind, interessant fand ich dabei das die Stufen eine Neigung von 2,5% haben dürfen um Wasser ablassen zu können.
Nun kommen wir zu einem spannenden Teil, die Beschleunigung, es ist eine dauerhafte Belastung von 2,6g erlaubt und 4g bei einer Zeiteinwirkung von unter 0,1 Sekunden.
Danach folgt in Punkt 7.9 wie der Schluss einer Rutsche ausschauen soll. Ein Rutscher soll in dem Schlussteil einer Rutsche auf die Landung vorbereitet werden.
Es wird die Rangfolge bei schnellen/langen Rutschen wie folgt beschreiben, erst Sofa, dann Sonderbecken, dann Mehrzwerkbecken.
Es wird klar gestellt das jede Rutsche mit Abbremsen endet.
Sollte die Geschwindigkeit höher als 10m/s sein sollen Auffangeinrichtungen verwendet werden. (http://www.aquarena.at/Zubehoe…n/Sicherheitslandebecken/)
Ansonsten kann ein Sofa genommen werden. (http://www.aquarena.at/Zubehoe…ungen/Sicherheitsauslauf/)
Bei Geschwindigkeiten und 10 m/s kann auch ein Eintauchen in ein Becken in betracht gezogen werden, dann wird empfohlen eine Strömung zu erzeugen, damit der Rutscher sich automatisch wegbewegt. Hier bei gilt eine Beckentiefe, bei einer Fallhöhe von 0-200mm von mindesten 1m. Bei 600mm eine Beckentiefe von 1,8m. Die Werte dazwischen sind Linea zu ermitteln und auch eine höhere Fallhöhe ist möglich, mit entsprechender Beckentiefe. (ich würde sagen, siehe Oberhausen)
Gleitlandungen sind nur mit Hilfsmitteln erlaubt.
In 7.11.2 ist geschrieben das alle Rutschhilfsmittel beschriftet sein müssen, wie sie von wem benutzt werden dürfen. Alternativ an der Ausgabestelle.
7.12.2 besagt das die Flussmenge, also das Wasser in der Rutsche vom Hersteller eingestellt wird und diese auch nur von Ihm verändert werden kann. Um die richtige Menge zu bestimmen gibt es auch Listen.
Es wird auch das Thema der Prüfung behandelt, ein Rutschprüfer(nach Abschnitt 9.3.2) muss z.B. körperlich Fit sein, 70-110kg wiegen, mindestens 1,7m groß sein, Theoretische Kenntnisse haben und über Messinstrumente verfügen, so wie sehr gute Kenntnisse im Rutschen haben.
Am besten ist dieser Unabhängig vom Betreiber, Gutachter und Hersteller.
Der Gutachter kann auch verlangen das noch andere Tester die Rutsche überprüfen.
Hier wird auch beschreiben wie Geschwindigkeiten gemessen werden, wie die Messinstrumente aufgebaut sein sollen und das jede Situation(schnell rutschen, langsam rutschen, im sitzen, im liegen....) mindestens 5 Wiederholungen bedarf. Es müssen alle erlaubten Situationen durch gespielt werden. Jeder Vorgang wird dokumentiert.
Wie oben schon erwähnt gibt es auch nochmal Hinweise in Teil 2, dort werden zB. auch die ganzen Materialen genannt wenn mich nicht alles täuscht.
Was ich interessant fand waren die Prüfungsinterwalle. Täglich muss eine Sichtprüfung geschehen. Dann all 1-3 Monate eine Regelmäßige und einmal im Jahr muss eine Sachverständiger vorbei schauen. Der Inhalt wird vom Hersteller festgelegt.
Vielleicht konnte ich dadurch bei manchen Fragen beantworten und Unklarheiten beseitigen. Ich fand es sehr spannend.
Ich weiße darauf hin das es natürlich sein kann das ich manche Dinge missverstanden habe, oder manche Sachverhältnisse missverständlich sind. Gültigkeit hat natürlich nur die DIN selber. Und sollte von jedem selber eingesehen werden wenn es wirklich wichtig wird. Dies kann man an jeder DIN Auslegestelle getan werden, die man hier in Erfahrung bringen kann oder sie sich selber beim Beuth Verlagen kaufen. http://www.beuth.de/de/rubrik/auslegestellen
Besten Gruß
Bimbino